News
Einladung zum Forum Versorgungskrise, Lieferengpässe - Folgen und Handlungsanforderungen an Geschäftsführungsorgane
Die Geschäftsbeziehung zwischen Zulieferunternehmen und ihren Kunden war jahrzehntelang davon geprägt, dass sich der Lieferant für die gesamte Seriendauer dazu verpflichtete, auf Basis unverbindlicher Abnahmeprognosen Produktionskapazitäten aufzubauen und seinen Kunden entsprechend dessen Bedarfen zu beliefern, dies zu fixen Preisen, welche -wenn überhaupt- über die Vertragslaufzeit nur nach unten korrigiert wurden. Abgeschlossen wurden diese Verträge in den Annahmen, über eigene stabile Beschaffungsquellen zur Erfüllung der Vertragspflichten zu verfügen und kundenseitig eine verlässliche Prognose zur Planung der eigenen Kapazitäten erhalten zu haben.
Die Zeiten haben sich geändert. Zulieferer sehen sich nicht nur auf der Beschaffungsseite zunehmend mit Lieferengpässen und Preissteigerungen konfrontiert, sondern zugleich mit einem volatilen Abnahmeverhalten ihrer Kunden, welche keine Planungen über ein oder zwei Monate hinaus ermöglichen.
Welche Folgen ergeben sich daraus für bestehende Verträge, welche auf den ursprünglichen Prämissen beruhen? Gibt es Opt-out- oder Anpassungsmöglichkeiten? Welche Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten bestehen für Neuabschlüsse? Welche Folgen drohen den handelnden Personen, sofern sie den veränderten Umständen beim Abschluss neuer Verträge nicht Rechnung tragen? Welche Pflichten treffen die Geschäftsführung intern und extern? Wirtschaftliche und rechtliche Handlungsoptionen?
Wir freuen uns darauf, diese und ähnliche Fragen mit Ihnen in entspannter Atmosphäre zu diskutieren.
TERMIN UND VERANSTALTUNGSORT
Montag | 21. März 2022 | ab 15:30 Uhr
Maritim Parkhotel Mannheim
68165 Mannheim · Friedrichsplatz 2
PROGRAMM
15:30 | Meet and Greet
16:00 | Beschaffungs- und Preisrisiko und ihre Folgen
Dr. Menderes Güneş
· Pflichten des Lieferanten bei Kapazitäts- und Lieferzusagen
· Wann greift der Fall der Höheren Gewalt (Force Majeure)?
· Folgen der Nichtbelieferung
· Welche Möglichkeiten zur Risikominimierung bestehen?
17:00 | Pause
17:15 | Handlungspflichten der Geschäftsführungsorgane in der Krisensituation
· Pflicht zur Suche nach wirtschaftlichen Handlungsalternativen
· Vermeidung eigener Innenhaftung durch Information und Dokumentation
· Angepasste Liquiditätsplanung / enge Kontrolle der Bilanzentwicklung
18:15 | Dinner
ANMELDUNG
Ihre Zusage bis zum 20. Februar 2022
Frau Simone Diwo
+49 (0)681 · 96 86 590
s.diwo@gh-legal.de
oder Herr Kurt Schäfer
+49 (0)681 · 70 97 79 12
k.schaefer@eisenbeis-ra.de
Die Veranstaltung ist für Mandanten der Eisenbeis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und der Güneş & Hamdan Rechtsanwälte PartGmbB kostenlos.