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    Das können Sie von uns immer erwarten:
    unbeugsam, inspirierend, lösungsorientiert

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

 

Das moderne Wirtschaftsleben stellt Unternehmen vor ständig neue - kleine und große - Aufgaben, die sich nur selten auf einfache juristische Antworten herunterbrechen lassen und immer auch ein Blick für das große Ganze und Ihrer strategischen Ausrichtung erfordern. Sicher, das juristische Handwerkszeug für alle relevanten Fragestellungen beherrschen wir: im Handelsrecht bedienen wir von der Leistungsstörung im Handelsgeschäft über die Gestaltung komplexer Vertriebsgestaltungen das gesamte Repertoire. Im Gesellschaftsrecht betreuen wir Sie von der Gründung der Ein-Mann GmbH über Fragen der Unternehmensnachfolge, die Betreuung von Kapitalmaßnahmen oder Verschmelzungen bis hin zu komplexen M&A-Transaktionen. Wir verstehen uns aber nicht nur als die trockenen Umsetzer Ihrer juristischen Bedürfnisse, sondern stehen Ihnen mit Verständnis für die Besonderheiten Ihres Unternehmens und mit betriebswirtschaftlichen Sachverstand frühzeitig zur Seite. Die überkommene Weisheit „judex non calculat“ haben wir dafür aus unserem Wörterbuch gestrichen und durch „Wir können auch Zahlen“ ersetzt. Als die berüchtigten juristischen Bedenkenträger wollen wir nicht auftreten - selbstverständlich ermitteln, erkennen, und diskutieren wir mit Ihnen Risiken, erkennen aber stets die damit einhergehenden Chancen für Ihr Unternehmen, die wir mit Ihnen gemeinsam ergreifen und bestmöglich realisieren wollen.

Streitigkeiten lassen sich auch hier nicht immer vermeiden. Auch wenn durch unseren frühzeitigen und ganzheitlichen Beratungsansatz potentielles Konfliktpotential zwischen Gesellschaftern oder strategischen Handelspartnern im Vorfeld vermieden werden kann, stehen wir Ihnen auch im Worst-Case-Szenario zu Seite und vertreten Sie in handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht.

 

 

Internationales Wirtschaftsrecht

Die Globalisierung sorgt für Kunden-, Lieferanten und Kooperationsbeziehungen über Landesgrenzen hinweg. Das berührt verschiedene nationale Rechtsordnungen oder internationale Rechtsregeln. Es entstehen Fragestellungen, deren Lösung für ein erfolgreiches Geschäft unerlässlich sind.

Unsere proaktive Beratung mit großem Erfahrungsschatz führt in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmen selbst zu pragmatischen Umsetzungen bei Vertragsgestaltungen. Umorientierungen werden möglich, wenn die Risiken die Chancen übersteigen. So wird kostspieligen Rechtsstreitigkeiten auf fremdem Terrain vorgebeugt. Haftungsgefahren für Geschäftsleitung und Unternehmen werden minimiert, Gestaltungsspielräume aktiviert. Auch die Themen „Auslandsniederlassung“ und Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums werden analysiert und unter gesellschaftlichen wie steuerlichen Aspekten gemeinsam mit Ihnen bewertet.

Über besondere Expertise verfügen wir bei der Prüfung und Gestaltung internationaler Liefer- und Lieferrahmenverträge unter nahezu allen Aspekten, selbst versicherungsrechtlichen. Schwerpunkte: Deutsches, schweizerisches, amerikanisches, englisches oder brasilianisches Recht. Es gilt oft, Transport ebenso wie Warenzahlungen abzusichern und eine Auslandsvollstreckung zu ermöglichen. Wir fassen unseren Beratungsauftrag vom Kollisionsrecht (IPR) über Fragen zum Thema Korruption und Compliance bis zu den komplexen Fragestellungen bei internationalen Bauprojekten und internationalem Erbrecht.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis

Rechtsanwalt Martin Glasow LL.M.

Rechtsanwalt Axel Marggraff

Rechtsanwalt Dirk Köhler

Rechtsanwalt Eduard Donhauser

Rechtsanwalt Alexander Solovyanchuk

Rechtsanwalt Armin Schürer

 

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