Kompetenzen
Insolvenzrecht
Insolvenzverwaltung
Manchmal endet eine blühende Unternehmens-Geschichte relativ schnell, weil sich veränderte Marktbedingungen mit Management-Fehlern mischen, Qualitätsprobleme auftreten und fest eingeplante Aufträge ausbleiben. Jedes Einzelne für sich hätte funktioniert, die Kombination ist nicht zu stemmen. Die Notbremse muss gezogen werden, oft für einen erfolgreichen Neuanfang.
Wir übernehmen seit mehr als 20 Jahren mit mittlerweile vier Insolvenzverwaltern die Gestaltung und Abwicklung von Insolvenzverfahren an mehr als zehn Gerichten in Deutschland.
Wir tun dies im Interesse von Schuldnern im Rahmen der Eigenverwaltung. DieseTätigkeit üben wir mit Zustimmung der Insolvenzgerichte als vorläufiger Sachwalter oder als Chief Restructuring Officers (CRO) in der Geschäftsführung krisengeplagter Unternehmen aus. Selbstverständlich stehen wir auch zur Verfügung um solche Verfahren zu planen und vorzubereiten.
Natürlich übernehmen unsere Insolvenzverwalter auch das Amt des Insolvenzverwalters in Folge einer Bestellung durch das Insolvenzgericht in Regelverfahren
Wir unterstützen die Gesellschafter und Geschäftsführer auch bei der Sanierung von Unternehmen – insbesondere durch Erarbeitung von Insolvenzplänen. Selbstverständlich sind wir auch im Bereich der Restrukturierung außerhalb der Insolvenz tätig und beraten frühzeitig zur Abwendung von Insolvenzverfahren.
Auch Gläubiger werden von uns unterstützt bei der Durchsetzung ihrer Rechte in Insolvenzverfahren, indem wir penibel darauf achten, dass die Sicherungsrechte unserer Mandanten von den Verwaltern berücksichtigt werden.
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Insolvenzberatung
Manchmal geht es schon ums Ganze, wenn das Unternehmen noch gesund ist und Handlungsspielräume besitzt.
Wir verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der neben den haftungs- und zivilrechtlich geprägten Fragen auch das Thema Steuern und Betriebswirtschaft miteinbezieht. Unser über Jahre aufgebauter wirtschaftlicher Sachverstand kommt Ihnen hierbei zu Gute.
Wir vertreten Verbraucher, Unternehmer, Banken, Gläubiger, Schuldner – mithin alle natürlichen und juristischen Personen, die mit Insolvenzverfahren in Berührung kommen können. Unsere Leistung umfasst insbesondere die Begleitung von Unternehmen in der Krise, die Restrukturierung zur Vermeidung einer Insolvenz, die Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens aus der Insolvenz und die Beratung zum Schutz privater Vermögensinteressen in der Insolvenz. Aber wir helfen auch ganz formal bei der Stellung von privaten oder gesellschaftlichen Insolvenzanträgen.
Mandanten, die sich gegen Ansprüche von Insolvenzverwaltern aus Haftung und Anfechtung zur Wehr setzen müssen, sind willkommen. Und mehr: Wir vertreten Sie in Steuerhaftungsverfahren und setzen ihre Rechte als Gläubiger im Verfahren durch.
Wir beraten und vertreten Geschäftsführer wegen Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung nach § 64 GmbHG und übernehmen auch deren strafrechtliche Vertretung im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren.
Wir helfen den Organen auch bei einer Haftungsinanspruchnahme durch die Finanzverwaltung.
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Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Martin Glasow LL.M.
Rechtsanwalt Alexander Solovyanchuk
Unsere Datenschutzhinweise für Verfahrensbeteiligte im Insolvenzverfahren finden Sie hier.