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    Das können Sie von uns immer erwarten:
    unbeugsam, inspirierend, lösungsorientiert

Bau- und Architektenrecht

Architektenrecht

Die Beziehung zwischen Bauherren auf der einen Seite und Architekten, Generalplanern, Fachplanern, Projektsteuerern und Ausführenden auf der anderen Seite hat viele Schnittstellen. Erfahrungsgemäß kann es hier zu Fehlern, Missverständnissen, aber auch zum Verantwortungsvakuum kommen. Wir beraten Auftraggeber ebenso wie Auftragnehmer, erarbeiten mit ihnen wasserdichte Vertragswerke oder überprüfen vorgelegte Verträge.

So lassen sich berechtigte Ansprüche leichter durchsetzen oder hartnäckige Forderungen entspannter abwehren. Immerhin geht es hier um Gewerke, an denen oftmals mehrere Parteien mitgewirkt haben und wo es durchaus entscheidend ist, ob der Fehler bei der Planung, der Überwachung oder Ausführung entstanden ist.

Bringen Sie uns frühzeitig ins Spiel, profitieren Sie von unserer Erfahrung.

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Privates Baurecht

Bei einem Bauvorhaben gibt es unterschiedliche Vertragsformen und –ausarbeitungen. Dazu gehören Spezialverträge für Generalüber- und –unternehmer, Arbeitsgemeinschaften, Nachunternehmer und mehr. Sie brauchen möglicherweise Verträge für Bauwerke mit Hoch- oder Tiefbau, für Anlagen- und Maschinenbau, für Engeneering oder über Planungs- oder Überwachungsleistungen. Wer soll da den Überblick behalten? Na, wir.

Ihre persönlichen Interessen sitzen bei uns immer mit am Tisch, wenn Ihre Projektidee Realität wird: Bei Konzeption, Planung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung, Ausführung, Gewährleistung, Nachlauf und Verwertung. Weil wir Risiken und Gefahren richtig einschätzen können, verhindern wir durch frühzeitiges Agieren oftmals gerichtliche Auseinandersetzungen. Sollte es jedoch unvermeidlich sein, haben Sie mit uns eine versierte und erfahrene Kanzlei an Ihrer Seite.
Es geht beim Bauen aber auch um wechselseitige Sicherheiten, die enorm wichtig für die Beteiligten sind. Dies vor Auftragsvergabe zu regeln und später durchzusetzen gehört zu unserer Expertise, messen Sie uns daran.

Als Privatperson zu bauen ist eine Herausforderung. Kommen Sie frühzeitig zu uns, wir haben wertvolle Hinweise für Sie.

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Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht ist ein weites Feld mit vielschichtigen Aspekten. Da Bauplanung und Bauordnung im öffentlichen Raum viele Beteiligte haben können, ist unsere große Erfahrung relevant. Wir vertreten die Kommunen ebenso gut wie Projektentwickler, Wirtschaftsunternehmen oder Privatleute. Und das am Liebsten, bevor die kommunale Scholle zum medialen Zankapfel wird.

Dafür begleiten wir Sie in Baugenehmigungsverfahren und bei der Gestaltung von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen. Wir beraten bei Haftungsfragen und der Abwehr von behördlichen Forderungen (z.B. wegen Altlasten) und begleiten bei der Durchsetzung von Baurechten im Bereich der Standortentwicklung.

Natürlich verfügen wir auch über langjährige Erfahrung in der Abwehr ungerechtfertigter Erschließungs- und Ausbaubeitragsforderungen.

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Immobilienrecht

Seit Zäune Grenzen setzen, ist es nicht mehr egal, auf welche Seite die reife Walnuss fällt. Weil aber „recht haben“ und „Recht bekommen“ oft nichts miteinander zu tun haben, kommen wir ins Spiel.

Gerade Erwerbs- oder Veräußerungsverträge schauen wir uns vorher mit Ihnen gemeinsam genau an, legen den Finger auf Risiken oder Fallen und gestalten sie passgenau Ihrem wirtschaftlichen Interesse entsprechend. Grundschulden, Hypotheken und Dienstbarkeiten sind weitere Stichworte, die wichtig sind. Wir prüfen, gestalten und senken Ihren Puls, auch bei der Entwicklung, Sanierung oder Vermarktung von Grundstücken.

Wenn alles vollzogen ist und Sie Ihrem Geld hinterherlaufen oder gegen eine ungerechtfertigte Forderung vorgehen müssen, sollten Sie uns außergerichtlich oder vor Gericht an Ihrer Seite haben.

 

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Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Jörg Bach

Rechtsanwalt Thomas Bernd

Rechtsanwältin Nicole Gräwer

Rechtsanwältin Isabel Rothe

Rechtsanwalt Christoph Schmidt

Rechtsanwältin Stephanie Duda

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